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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der meeva GmbH für den Eintragsservice auf Stadt-Katalog.de, Stadt-Katalog.com, Stadt-Katalog.ch und Stadt-Katalog.at
§ 1 Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung
Die nachfolgenden Bestimmungen (im Folgenden „AGB“) gelten für
Eintragsservices der meeva GmbH, Bismarckstr. 67, 45128 Essen vertreten durch
den Geschäftsführer Nicolas De Beule (im Folgenden „meeva GmbH“).
Die meeva GmbH bietet ihre Eintragsservices sowohl natürlichen als auch
juristischen Personen (im Folgenden „Nutzer“) ausschließlich auf Grundlage
dieser AGB an. AGB des Nutzers gelten nicht, es sei denn die meeva GmbH hat
deren Einbeziehung schriftlich zugestimmt.
Durch Annahme der angebotenen Leistungen erkennt der Kunde die Gültigkeit
dieser AGB an und akzeptiert diese.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die von Nutzern bereitgestellten Daten und Inhalten werden auf einem Server der meeva GmbH zum Abruf im Internet zur Verfügung gestellt. Die meeva GmbH übernimmt keine Haftung für die bereitgestellten Daten, insbesondere haftet sie nicht für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der Daten. Dem Nutzer ist bewusst, dass die Veröffentlichung im Internet dazu führen, dass Dritte diese speichern, weitergeben und bearbeiten, ohne dass die meeva GmbH dies sicher verhindern kann.
2. Änderungen an einem Eintrag können im geschützten Kundebereich durch Eingabe eines Passworts durchgeführt werden. Nutzer verpflichten sich, die bereitgestellten Daten selbstständig zu überprüfen und, falls notwendig, zu aktualisieren.
3. Die meeva GmbH betreibt die Internetportale stadt-katalog.de, stadt-katalog.com, stadt-katalog.at und stadt-katalog.ch. Für diese Internetportale bietet die meeva GmbH sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Eintragsservices an. Dabei handelt es sich um Einträge von Inhalten des Nutzers in das Branchenbuch und die Webkataloge der meeva GmbH.
4. Die meeva GmbH verarbeitet und nutzt die bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit erhobenen Daten, welche zur gegenseitigen, ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erfolgt sind, sowie die freiwilligen Angaben. Zu diesen Daten gehören die Anrede, Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sowie sämtliche zur Abwicklung der Zahlung notwendige Daten. Sofern eingewilligt, werden die oben angegebenen Daten auch zur allgemeinen Kundenberatung, zur Werbung und Marktforschung genutzt. Nutzer können die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die meeva GmbH wird auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet oder die Weitergabe ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig.
5. Die meeva GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die gleichzeitige Veröffentlichung von Inhalten von Wettbewerbern des Nutzers auf Stadt-Katalog.de, Stadt-Katalog.com, Stadt-Katalog.ch und Stadt-Katalog.at nicht ausgeschlossen ist.
6. Die meeva GmbH macht sich die Inhalte des Nutzers nicht zu Eigen. Es findet keine regelmäßige Vorauswahl oder regelmäßige Kontrolle der Inhalte statt.
§ 3 Anmeldung / Kündigung
1. Angebote der meeva GmbH sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Nutzer zur Angabe eines Veröffentlichungsangebotes dar. Soweit diese Angebote nicht schriftlich erteilt werden, kommt ein Vertrag über die Veröffentlichung des Eintrags durch Übersendung des vom Nutzer bereitgestellten Auftragsformulares über das Internet nach Zusendung einer Bestätigungsmail der meeva GmbH zustande. Alle Angaben des Nutzers müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
2. Die Mindestvertragslaufzeit für kostenpflichtige Services beträgt ein Jahr, berechnet ab dem ersten Tag des nachfolgenden Monats nach Zustandekommen des Vertrages.
3. Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Post, oder per Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
A. Kostenlose Einträge auf stadt-katalog.de, stadt-katalog.com, stadt-katalog.ch und stadt-katalog.at
1. Der Standardeintrag ist kostenlos.
2. Der Standardeintrag ist zeitlich nicht limitiert.
B Kostenpflichtige Einträge auf stadt-katalog.de, stadt-katalog.com, stadt-katalog.ch und stadt-katalog.at
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Zustandeskommens des Vertrages gültigen Preise. Eine Preisübersicht in der jeweils gültigen Form ist auf den Internetseiten der meeva GmbH stadt-katalog.de und stadt-katalog.com abrufbar. Die Gebühr für die Veröffentlichung der Einträge ist nach Erhalt der Rechnung vor Veröffentlichung des Eintrages sofort fällig.
2. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist die meeva GmbH berechtigt, die Preise der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Erfolgt eine Preiserhöhung, so wird der Nutzer schriftlich an die vom ihm angegebene E-Mail Adresse informiert und ist dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen nach Übersendung der Information zur Preiserhöhung zu kündigen.
3. Alle Beträge sind Netto Beträge, welche noch um die jeweils gültige Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhöht werden.
4. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis zulässig.
5. Bei Zahlungsverzug ist die meeva GmbH berechtigt, den Zugang auf die Daten des Nutzers zu sperren. Hiervon unberührt bleibt die Zahlungspflicht des Nutzers sowie die Geltendmachung des gesetzlichen Verzugsschadens durch die meeva GmbH.
§ 5 Verantwortungsbereich des Kunden
1. Der Nutzer versichert, zur Weitergabe und Verbreitung der von ihm gelieferten Daten berechtigt zu sein und seinerseits die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Er ist für Inhalt, Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich. Der Nutzer versichert ausdrücklich, dass seine Daten mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Insofern stellt er die meeva GmbH von allen Ansprüchen und Nachteilen im Innenverhältnis frei, welche der meeva GmbH durch von den Nutzern begangenen Rechtsverletzungen entstehen.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, erkennbare Mängel und Störungen der Leistungen sowie sonstige drohende Gefahren (z.B. Viren) oder Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte unverzüglich mitzuteilen und im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel und Störungen zu treffen.
§ 6 Sperrung des Interneteintrages
Die meeva GmbH ist berechtigt, Inhalte und Daten sowie Links zu Websites zu sperren, wenn die meeva GmbH feststellt, dass die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Rechten vorliegt. Im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist die meeva GmbH dazu berechtigt, unverzüglich den Eintrag zu sperren, d.h. von der Internetseite zu entfernen. Ferner ist die meeva GmbH in diesen Fällen dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 7 Wartungsarbeiten
Die meeva GmbH ist dazu berechtigt, Wartungsarbeiten an Datenbanken, Servern etc. durchzuführen. Hiermit verbundene Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 8 Haftung / Gewährleistung
1. Die meeva GmbH ist bemüht, die Abrufbarkeit auf den Servern 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche anzubieten. Für unerhebliche oder kurzzeitige Beeinträchtigungen der Gebrauchsfähigkeit und der Abrufbarkeit einzelner Einträge wird keine Gewährleistung übernommen.
2. Die meeva GmbH übernimmt keine Gewähr für höhere Gewalt oder sonstige von der meeva GmbH nicht zu vertretende Umstände.
3. Die meeva GmbH ist berechtigt, ihre Website insgesamt oder in einzelnen Teilen auch ohne vorherige Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder in Teilen zu löschen, sofern davon der Eintrag des Kunden nicht betroffen ist.
4. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis bzw. Möglichkeit zur Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Nachbesserung. Sollte eine Nachbesserung endgültig fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
6. Die meeva GmbH haftet für die von der meeva GmbH zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt und ersetzt bei einem von der meeva GmbH verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr gezahlten Gebühr. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Kosten der Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis sowie für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit der Nutzer Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Essen als Sitz der meeva GmbH. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, verpflichtet sich der Kunde, eine dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommende Regelung zu praktizieren; ist diese nicht feststellbar, gilt die gesetzliche Regelung.